Satzung
Bingumer Sportverein von 1949 e.V.
Vereinssatzung
I. Allgemeines
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§ 1 Name und Sitz
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§ 2 Zwecks des Vereins
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§ 3 Mitgliedschaft in anderen Organisationen
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§ 4 Rechtsgrundlage
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§ 5 Gliederung des Vereins
II. Mitgliedschaft, Rechte, und Pflichten der Mitglieder
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§ 6 Erwerb der Mitgliedschaft
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§ 7 Ehrenmitglieder
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§ 8 Erlöschen der Mitgliedschaft
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§ 9 Ausschließungsgründe
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§ 10 Rechte und Pflichten der Mitlieder
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§ 11 Beitragszahlung
III. Organe des Vereins, Stellung und Aufgaben, Verfahren
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§ 12 Organe des Vereins
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§ 13 Jahreshauptversammlung und Mitgliederversammlung
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§ 14 Aufgaben der Mitgliederversammlung
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§ 15 Tagesordnung der Jahreshauptversammlung Bingumer Sportverein von 1949 e.V.
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§ 16 Vereinsvorstand
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§ 17 Pflichten und Rechte des Vorstands
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§ 18 Vereinsfachausschüsse
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§ 19 Ehrenrat
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§ 20 Aufgaben des Ehrenrates
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§ 21 Kassenprüfer
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§ 22 Verfahren der Beschlussfassung der Organe
IV. Allgemeine Schlussbestimmungen
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§ 23 Satzungsänderung und Auflösung des Vereins
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§ 24 Vereinsvermögen
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§ 25 Inkrafttreten
I. Allgemeines
§ 1 Name und Sitz
Der 1949 in Bingum gegründete Verein führt den Namen „Bingumer Sportverein von 1949 e.V.“ und hat den Sitz in Leer-Bingum. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in Leer eingetragen.
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und zwar insbesondere durch die Pflege und Förderung des Amateursports. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung, begünstigt werden. Die Mitglieder haben bei ihrem Ausscheiden oder bei der Aufhebung des Vereins keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. Das Geschäftsjahr beginnt am 01.01. und endet zum 31.12. des gleichen Jahres.
§ 3 Mitgliedschaft in anderen Organisationen
Der Verein ist Mitglied des Landessportbundes Niedersachsen e.V. mit seinen Gliederungen und Fachverbänden. Der Verein regelt im Einklang mit deren Satzung seine Angelegenheiten selbstständig.
§ 4 Rechtsgrundlage
Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie aller Organe des Vereins werden durch die vorliegende Satzung sowie die Satzung der in § 3 genannten Organisationen geregelt. Für Streitigkeiten, die aus der Mitgliedschaft zum Verein und aller damit im Zusammenhang stehenden Fragen, ist der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen, soweit nicht von der satzungsgemäß hierfür zuständigen Stelle eine Sondergenehmigung erteilt wird.
§ 5 Gliederung des Vereins
Der Verein gliedert sich in Fachabteilungen. Jeder Abteilung steht ein Abteilungsleiter (Obmann, Wart) vor, der alle mit dieser Sportart zusammenhängenden Fragen im Rahmen dieser Satzung regelt. Bei Bedarf können in den Abteilungen Fachausschüsse zur Unterstützung des jeweiligen Abteilungsleiters gebildet werden. Die Fachausschüsse werden von den Mitgliedern der zuständigen Abteilung gewählt. Die Stärke der Fachausschüsse soll fünf Personen nicht übersteigen. Den Vorsitz im Ausschuss führt der jeweilige Abteilungsleiter.